Cannabis auf Rezept – Wie funktioniert das genau?

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Cannabis auf Rezept – Wie funktioniert das genau?

Vielleicht haben Sie schon einmal etwas davon gehört. Cannabis lässt sich unter bestimmten Bedingungen vom Arzt verschreiben lassen. Dabei werden die Kosten in der Regel sogar von den Krankenkassen übernommen.

Aber wie funktioniert das genau? Kann jeder eine solche Verschreibung beantragen? Diese Fragen und weitere Informationen klären wir im Laufe dieses Artikels.

Die Gesetzesänderung

Im März 2017 änderte sich die Gesetzeslage des Rauschmittels in Bezug auf die ärztliche Verschreibung. Vor diesem Zeitpunkt war es ein schweres und kompliziertes Verfahren, medizinisches Cannabis in Deutschland auf Rezept zu erhalten. Bedürftige mussten sich um eine Ausnahmeerlaubnis kümmern, welche Ihnen ermöglichte medizinisches Cannabis erhalten. Eine solche Erlaubnis zu bekommen war dementsprechend schwer und der Antrag war mit viel Arbeit verbunden.

Gute Beratung war schwer zu finden. Durch den hohen Arbeitsaufwand nutzten nur wenige Menschen den Service, sodass die meisten Ärzte einem vor der Gesetzesänderung gar nicht richtig weiterhelfen konnten. Man musste die Ausnahmeerlaubnis auf eigene Faust beantragen.

Darüber hinaus zahlte die Krankenkasse schlichtweg nicht. Patienten blieben auf den Kosten sitzen, sodass sich eine anderweitige Behandlung allein aus finanziellen Gründen mehr lohnte. Seit März 2017 jedoch wurde den Patienten das Verfahren immens erleichtert.

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So ist es seit diesem Zeitpunkt möglich, unter bestimmten Voraussetzungen, Cannabis in Deutschland verschrieben zu bekommen. Die Anzahl der Abgaben cannabishaltiger Medikamente verdreifachte sich daraufhin innerhalb weniger Monate. Im ersten Jahr der Legalisierung wurden in Deutschland mehr als 95.000 Rezepte für medizinisches Marihuana von den Krankenkassen erstattet.

Wo erhält man dieses medizinische Cannabis?

Bezugsquellen für medizinisches Cannabis
Bezugsquellen für medizinisches Cannabis

Das grüne Kraut lässt sich nach einer ärztlichen Verschreibung in einer normalen Apotheke abholen.

Um sich für eine Verschreibung des Cannabis auf Rezept zu qualifizieren, muss man jedoch bestimmte Kriterien erfüllen. So erhalten nur Patienten das Recht auf medizinisches Cannabis, welche an schwerwiegenden Erkrankungen leiden. 

Zudem muss erkenntlich sein, dass sich der Cannabiskonsum merkbar positiv auf den Krankheitsverlauf auswirkt. Patienten, welche in der Vergangenheit bezüglich ihrer Beschwerde bereits andere Behandlungsmaßnahmen nutzen, haben eine höhere Chance, den Antrag auf Cannabis genehmigt zu bekommen.

Letztendlich bewertet immer der Arzt die Situation und schätzt ein, ob der Einsatz des Heilmittels sinnvoll ist. Ärzte, die Cannabis verordnen, müssen keinerlei bestimmter Qualifikationen unterliegen. Jeder Arzt, abgesehen von Tier- und Zahnärzten, kann Marihuana verschreiben.

Anschließend lässt sich das Rezept in jeder regulären Apotheke einlösen. Die Abgabe ist gesetzlich geregelt und darf innerhalb von 30 Tagen die Grenze von 100 Gramm nicht überschreiten.

Mögliche Varianten sind Extrakte, Arzneimittel oder die allbekannte Blütenform. Das Endprodukt in Blütenform ist in der Apotheke, mit einem Preis von 22 Euro, in den meisten Fällen doppelt so teuer wie der regulär erhältliche Verkaufspreis. Gut also, dass die Krankenkasse einen diesbezüglich unterstützt.

Bei allen Apotheken kann sich der Patient hinsichtlich der Anwendungsform beraten lassen und bei Bedarf Fragen stellen. Die Apotheker sind über das Schmerzmittel informiert und helfen gerne weiter.

Beim Erhalt des Hanfs müssen sich die Nutzer bereit erklären, an einer Studie der Bundesopiumstelle teilzunehmen. Diese untersucht die Wirksamkeit der Droge bei den Patienten. Die Teilnahme an der Studie erfolgt komplett anonym. Verweigert man die Teilnahme an der Studie, finanziert die Krankenkasse die Schmerzmittel nicht. So ist diese Studie indirekt verpflichtend, insofern man nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte.

Was ist erlaubt und was ist weiterhin verboten? Darf ich Gras nun selbst anbauen?

Gesetzliche Lage zu medizinischem Cannabis
Gesetzliche Lage zu medizinischem Cannabis

Die erwähnte Gesetzesänderung bezieht sich lediglich auf die Verwendung von medizinischem Cannabis. So bleibt Marihuana für Privatpersonen weiterhin verboten, nach Paragraf 29 des Betäubungsmittelgesetzes. Der Anbau ist da logischerweise mit einbegriffen.

Auch wenn Sie sich zu der Gruppe der Bedürftigen zählen würden, ist Ihnen der Anbau der Blüte immer noch untersagt. Selbst die männliche Pflanze, welche über keinerlei Wirkungen beim Konsum verfügt, darf in Deutschland nicht angebaut werden.

So lässt sich allgemein aussagen, dass niemand in Deutschland ohne eine entsprechende Genehmigung den Anbau von Cannabis betreiben darf.

Erkrankungen, bei welchen die deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin die Verwendung von Marihuana empfiehlt

  • Migräne und starke Kopfschmerzen
  • Schlafstörungen
  • Bewegungsstörungen, wie beispielsweise das Tourette-Syndrom
  • Chronische Schmerzen, Tumorschmerzen
  • Schmerzhafte Spastiken bei Multipler Sklerose
  • Rheumatische Schmerzen und Erkrankungen
  • Erbrechen und Übelkeit infolge von Chemotherapie
  • Appetitlosigkeit, Abmagerung und deutliches Untergewicht
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Psychiatrische Krankheiten wie Depressionen, Angststörungen oder Schizophrenie

Die Einsatzmöglichkeiten von Cannabis als Medizin sind divers. Patienten berichten überwiegend positiv und überzeugt von den Wirkungen der Wunderdroge und sprechen ihr eine entzündungshemmende und schmerzstillende Eigenschaft zu. Gerade bei chronischen Schmerzen und der Behandlung von Krebspatienten hat sich eine Verordnung von Cannabis bewährt.

Medizinisches Cannabis bei Krebspatienten

Studien bestätigen, dass eine Therapie mit Marihuana das Wachstum von Krebszellen stoppen kann. Die Wirkung ist jedoch selbstverständlich nicht mit der einer Chemotherapie zu vergleichen.

Das Cannabis kann trotzdem eingesetzt werden, um Tumorschmerzen zu lindern und Übelkeit oder Brechreiz während einer Chemotherapie größtmöglich aufzuhalten. Darüber hinaus kann die appetitanregende Wirkung von großem Vorteil sein.

Cannabis auf Rezept bei Migräne und Schmerzen

In einigen Studien ist das Marihuana auch als sehr wirksam im Einsatz als Schmerzmittel beschrieben worden. Die Nutzer selbst berichten positiv von gelinderten Schmerzen.

Eine gute Alternative ist dabei CBD-Öl. CBD-Öl ist mit einem THC-Anteil von unter 0,2 Prozent in der Europäischen Union frei zu kaufen. Die Kosten für dieses müssen die Anwender jedoch privat tragen.

Das CBD-Öl kann bei Schlaflosigkeit, Stress und Überlastung helfen. Weitere Anwendungsbereiche sind Rückenschmerzen, Allergien und Immunschwäche. Wer dieses Öl einnehmen möchte, sollte sich vorher ausreichend informieren und gegebenenfalls mit seinem Hausarzt über potenzielle Nebenwirkungen sprechen.

Das Rauchen von Cannabis kann auch schädlich sein

Vor allem das regelmäßige Rauchen von Marihuana kann sich gesundheitlich schädlich auswirken und begünstigt schnell Krankheiten wie Lungenkrebs, Schlaganfälle und den Herzinfarkt. Die Liste der Nebenwirkungen vom Tabak, welcher beim Joint meist dazu gemischt wird, ist ebenfalls lang.

Eine effektivere und sehr viel gesündere Möglichkeit ist die Verwendung eines sogenannten Vaporizers. Bei diesem wird die Blüte nicht wie gewohnt verbrannt, sondern erhitzt.

Dies bedeutet für den Nutzer bedeutend weniger schädliche Nebenprodukte als bei einer klassischen Verbrennung. Zudem werden beim Vaporizer größere Mengen des Wirkstoffs aufgenommen. Dies hat zur Folge, dass für den gleichen Effekt weniger Cannabis benötigt wird.

Unser Tipp also: Nutzen Sie beim Konsum einen Vaporizer!

Sie sparen Zeit bei der Zubereitung und handeln im Sinne ihrer Gesundheit. Zudem fällt es Ihnen leichter, auf den Mischkonsum von Cannabis und Tabak zu verzichten.

Grundbedingungen für eine Kostenübernahme der Krankenkassen

Die Grundbedingungen für finanzielle Unterstützung der Krankenkasse sind übersichtlich. So müssen Sie eine schwerwiegende Krankheit beweisen können, welche sich durch den Konsum von Cannabis verbessern lässt und müssen über das Rezept eines kassenärztlich zugelassenen Arztes verfügen. Erfüllen Sie diese beiden Kriterien, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für medizinisches Cannabis auf Rezept. Die Ärzte können Ihren Patienten aktuell 13 verschiedene Sorten Cannabis verschreiben.

Diese Sorten stammen jeweils aus kontrolliertem Anbau und entsprechen dem deutschen Qualitätsstandard. Überprüft wird dies durch die Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Abgelehnt wurden Kostenübernahmen der Krankenkasse lediglich in begründeten Ausnahmefällen. Bei einer Ablehnung erschien der Krankenkasse das Marihuana als unangebracht, um das Problem ihres Klienten zu lösen.

Die Krankenkasse benötigt in der Regel drei Wochen, um das Anliegen zu überprüfen und den Patienten zu informieren, ob eine Übernahme der Kosten klappt.

Wichtig beim Rezept

Arztstempel

Der Arztstempel ist essentiell, um den jeweiligen Arzt zu verifizieren. Abgesehen von Tier- und Zahnärzten ist jeder Arzt dazu befugt, medizinisches Cannabis auf Rezept zu verschreiben.

Angabe der Blütensorte

Die verschriebene Sorte muss explizit genannt werden. Dies ist verschiedene Wirkungsgrade der Sorte zurückzuführen. Während die eine relativ schwach wirkt, ist die andere Anfängern aufgrund ihrer hohen Wirksamkeit nicht zu empfehlen.

Dosierungsangabe

Die Dosierungsangabe ist wichtig, um eine falsche Dosierung zu vermeiden.

Ausstellungsdatum

Das Rezept muss innerhalb von sieben Tagen nach der Ausstellung in der Apotheke vorgelegt werden. Andernfalls verfällt das Rezept.

Mengen / Höchstmengen

Es gibt gesetzliche Vorgaben bezüglich der Höchstmengen, welche eingehalten werden müssen.

Die Begleitstudie

Wie vorher bereits erwähnt, gibt es eine indirekt verpflichtende Begleitstudie. Indirekt verpflichtend, da die Zahlungen der Krankenkasse aussetzen, insofern Sie eine Teilnahme an der Studie verweigern. Der Arzt des Patienten übermittelt anonymisiert die Behandlungsdaten seines Klienten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Ziel dieser Begleitstudie ist es, mehr über die Wirkung von Cannabis zu erfahren und zu lernen. Die weitergegebenen Daten bestehen unter anderem aus Alter, Geschlecht und der Diagnose des Patienten.

Miteinberechnet werden auch vorherige Behandlungen und der Grund, weshalb Cannabis als die richtige Lösung zur Behandlung des Patienten ausgewählt worden ist.

Weitere abgefragte Daten sind die verabreichte Dosis, inwiefern der Kranke die Droge verträgt und ob die Lebensqualität unter der Einnahme leidet. Nach Auswertung der Studie wird entschieden, ob Marihuana in der Anwendung als Schmerzmittel weiterhin von der Krankenkasse bezahlt werden soll.

Unser Fazit zu medizinischem Cannabis

Unserer Meinung nach bietet Cannabis eine gute, natürliche Alternative zu anderen Schmerzmitteln. Viele Nutzer sind von den heilenden Kräften der Pflanze überzeugt und können sie nur weiterempfehlen. Sicherlich wird es auch Menschen geben, welche sich gegen die Droge entscheiden.

Qualifizieren Sie sich für die Beantragung von Marihuana als Schmerzmittel spricht nichts dagegen, eigene Erfahrungen zu sammeln und sich selbst von der Wirksamkeit der Droge zu überzeugen. Sie können sich bei medizinischem Cannabis höchster Reinheit und Qualität sicher sein. Die Kostenübernahme ihrer Krankenkasse ist ein weiterer Pluspunkt.

So empfehlen wir Ihnen, insofern Sie sich für das Thema interessieren und Sie in das Schema der Bedürftigen fallen, eine Verschreibung bei ihrem Arzt anzufragen.

Dabei wird Ihnen dieser bei Fragen oder Unsicherheiten weiterhelfen können und mit Ihnen entscheiden, ob der Einsatz des Schmerzmittels in Ihrem Fall sinnvoll ist. Entscheiden Sie sich dafür das Wundermittel zu testen, empfehlen wir Ihnen einen Vaporizer zu nutzen.

Mit diesem konsumieren sie das Gras wesentlich gesünder als beim klassischen Rauchen. Falls Sie keinerlei gesundheitliche Beschwerden haben, wird es Ihnen wohl eher schwer fallen Cannabis verschrieben zu bekommen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel weiterhelfen konnten.

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